Dienstag, 30. Oktober 2012

Rechtliche Betreuer dürfen nicht alles – Grenzen der Betreuung


„Natürlich wollte ich nur das Beste“, sagt die Tochter einer dementen Mutter. „Ich habe sie in der Tagespflege angemeldet, weil sie dement ist und dort tagsüber gut versorgt ist, während ich berufstätig bin. Aber sie wird jetzt morgens ganz böse. Sie will nicht so früh aufstehen und lieber in ihrer Wohnung bleiben. Nun bin ich unsicher, ob ich ihren Wunsch akzeptieren muss, auch wenn ich Sorge habe, dass ihr etwas passiert?“ So oder ähnlich fragen ehrenamtliche Betreuer, wenn es darum geht, Entscheidungen für den Betreuten zu treffen und bei diesem auf Widerstand stoßen. Wo sind die Grenzen für den rechtlichen Betreuer? Wann darf oder muss er gegen den Willen des Betreuten eine Entscheidung treffen und durchsetzen? Und wann muss zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichtes eingeholt werden? Am Dienstag, 6. November, gibt Rechtsanwalt Hans Joachim Pottmeyer um 16 Uhr im Rathaus II, Berliner Platz 22, Raum A. 120, Antworten auf diese Fragen und erläutert die gesetzlichen Bestimmungen im Gespräch. Die Veranstaltung wird angeboten von der Betreuungsstelle der Stadt Hagen in Kooperation mit den Betreuungsvereinen des Sozialdiensts kath. Frauen und des Caritasverbandes. Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen sind herzlich eingeladen. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos.

Stichwortsuche

Archiv